Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

 

a)    Abwägung aus der frühzeitigen Auslegung

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. Die blau aufgeführten Beschlussvorschläge werden so übernommen und zugestimmt.

 

b) Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Der Gemeinderat beschließt, den Planentwurf zusammen mit den dazugehörigen Textteilen entsprechend den Abwägungen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen und die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.