Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt vom Bauantrag Kenntnis und verzichtet auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt vom Bauantrag Kenntnis und verzichtet auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.