Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Schneizlreuth folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer

 

§ 1

Die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 21.4.2015 (Abl. Nr. 19 vom 12.5.2015), wie folgt geändert:

 

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei            Kalendermonaten im Kalenderjahr erfüllt werden.

§ 2

Die Satzung tritt zum 1.1.2022 in Kraft.