Sitzung: 14.12.2021 GR/11/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Aufgrund des Art. 3
Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Schneizlreuth folgende
Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer
§ 1
Die Satzung für die
Erhebung einer Hundesteuer vom 21.4.2015 (Abl. Nr. 19 vom 12.5.2015), wie folgt
geändert:
§ 4 Abs. 1 erhält
folgende Fassung:
(1) Die
Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei Kalendermonaten im Kalenderjahr
erfüllt werden.
§ 2
Die Satzung tritt
zum 1.1.2022 in Kraft.