Sitzung: 13.12.2022 GR/22/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschlüsse:
A)
Für die
Jahresrechnung des Jahres 2017 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3
GO die Entlastung erteilt.
Abstimmung Anwesend:
11 Dafür: 10 Dagegen: 0
B) Für die Jahresrechnung des Jahres 2018 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmung Anwesend:
11 Dafür: 10 Dagegen: 0
C) Für die Jahresrechnung des Jahres 2019 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmung Anwesend:
11 Dafür: 10 Dagegen: 0
D) Für die Jahresrechnung des Jahres 2020 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmung Anwesend:
11 Dafür: 10 Dagegen: 0
Der Bürgermeister Wolfgang Simon nahm an allen Beratungen und Abstimmungen nicht teil wegen möglicher Interessenkollision