Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 21, Auenstraße I mit Fassung vom 09.12.2022 mit Begründung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Vorab ist mit dem Grundstücksinhaber Fl.Nr. 42/0, Gemarkung Weißbach a.d.A. ein städtebaulicher Vertrag auszuhandeln und diesen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

 

Ebenso soll mit den Grundstücksinhabern Auenstraße 35 und 37 über eine Kostenbeteiligung über einen städtebaulichen Vertrag verhandelt werden.