Sitzung: 14.03.2023 GR/02/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Abwägung aus der formellen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2
BauGB.
Die blau aufgeführten Beschlussvorschläge werden so übernommen und
zugestimmt.
Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen stellt der Gemeinderat
den Flächennutzungsplan zweckmäßig durch Beschluss fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Flächennutzungsplan
mit Begründung und Umweltbericht dem Landratsamt Berchtesgadener Land zur
Genehmigung vorzulegen (§ 6 Abs. 1 BauGB).