Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Abwägung aus der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die blau aufgeführten Beschlussvorschläge werden so übernommen und zugestimmt.

 

Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen stellt der Gemeinderat den Flächennutzungsplan zweckmäßig durch Beschluss fest.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht dem Landratsamt Berchtesgadener Land zur Genehmigung vorzulegen (§ 6 Abs. 1 BauGB).