Sitzung: 27.06.2023 GR/06/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschlüsse:
a)
Beschlussfassung
zur Zustimmung über die Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen
Der Haushaltssatzung 2023 mit allen Anlagen, insbesondere dem
Vorbericht, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan wird zugestimmt.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Schneizlreuth,
Landkreis
Berchtesgadener Land,
für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde Schneizlreuth folgende Haushaltssatzung:
I.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.726.100
EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.378.900
EUR ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
6.800.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 360
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400
v.H.
2.
Gewerbesteuer 340
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 400.000 EUR festgesetzt
§ 6
Der Stellenplan wird in der
Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Weitere Vorschriften, die
sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Schneizlreuth, 27.06.2023
Wolfgang Simon
Erster Bürgermeister
II.
Die Haushaltssatzung mit samt
ihren Anlagen liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis
zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der
Gemeinde Schneizlreuth öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur
Einsicht aus (Art. 65 Abs.3 GO).
Die Verwaltung wird mit der Vorlage bei der Genehmigungsbehörde
beauftragt.
b)
Beschlussfassung
zur Zustimmung zum Finanzplan 2022 bis 2026
Dem vorgelegten Finanzplan 2022 - 2026 (siehe Anlage) wird zugestimmt.