Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschlüsse:

 

 

a)    Beschlussfassung zur Zustimmung über die Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen

 

Der Haushaltssatzung 2023 mit allen Anlagen, insbesondere dem Vorbericht, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan wird zugestimmt.

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Schneizlreuth,

Landkreis Berchtesgadener Land,

für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Schneizlreuth folgende Haushaltssatzung:

 

 

I.

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

                         im Verwaltungshaushalt

                         in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          4.726.100 EUR

 

                         und im Vermögenshaushalt

                         in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          1.378.900 EUR                ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.800.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer:

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                               360 v.H.

b)   für die Grundstücke (B)                                                                                           400 v.H.

 

2.        Gewerbesteuer                                                                                                              340 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 EUR festgesetzt

 

§ 6

 

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

 

§ 7

 

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, werden nicht aufgenommen.

 

§ 8

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Schneizlreuth, 27.06.2023

 

Wolfgang Simon

Erster Bürgermeister

 

II.

 

Die Haushaltssatzung mit samt ihren Anlagen liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Schneizlreuth öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus (Art. 65 Abs.3 GO).

 

 

Die Verwaltung wird mit der Vorlage bei der Genehmigungsbehörde beauftragt.

 

 

b)    Beschlussfassung zur Zustimmung zum Finanzplan 2022 bis 2026

 

Dem vorgelegten Finanzplan 2022 - 2026 (siehe Anlage) wird zugestimmt.