Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG die Abstufung der Straße mit der Bezeichnung „Kirchweg“ mit den Flurnummern 104/7, 116/0, 111/3 und 111/0 der Gemarkung Weißbach a. d. Alpenstraße und einer Länge von 290 m mit allen Straßenbestandteilen (Art. 2 BayStrWG) zu einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG).

 

Als Anfangspunkt wird die Einmündung von der B 305 gem. Lageplan festgelegt. Als Endpunkt wird das nördliche Eck des Flurstücks 111/12 der Gemarkung Weißbach a. d. Alpenstraße gem. Lageplan festgelegt. Widmungsbeschränkungen werden nicht festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Abstufung durchzuführen.

Einde