Sitzung: 10.10.2023 GR/10/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG die
Abstufung der Straße mit der Bezeichnung „Kirchweg“ mit den Flurnummern 104/7,
116/0, 111/3 und 111/0 der Gemarkung Weißbach a. d. Alpenstraße und einer Länge
von 290 m mit allen Straßenbestandteilen (Art. 2 BayStrWG) zu einer Ortsstraße
(Art. 46 Nr. 2 BayStrWG).
Als Anfangspunkt wird die Einmündung von der B 305 gem.
Lageplan festgelegt. Als Endpunkt wird das nördliche Eck des Flurstücks 111/12
der Gemarkung Weißbach a. d. Alpenstraße gem. Lageplan festgelegt.
Widmungsbeschränkungen werden nicht festgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Abstufung durchzuführen.