Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Straßengrundstück
Fl. Nr. 47/20 und das Straßenteilgrundstück Fl. Nr. 48/1 der Gemarkung Weißbach
an der Alpenstraße unter der Bezeichnung „Weikertsteinstraße“ als Ortsstraße
ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.