Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Weikertsteinstraße ist erstmalig endgültig hergestellt. Die angefallenen Straßenbaukosten sind nach Veröffentlichung der Widmungsverfügung im Amtsblatt auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke entsprechend der Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung, umzulegen.