Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis für die gemeindliche
Jahresrechnung 2018 (§79 Komm-HV) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den oben
genannten Abschlusszahlen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die örtliche Prüfung gemäß Art. 103 GO durchgeführt werden kann.