Sitzung: 08.06.2021 GR/05/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Art. 7 Abs.
6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und nach Art. 6 Abs. 8
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) der Umstufung zu und widmet die
Fl. Nr. 53/0 und das Straßenteilgrundstück Fl. Nr. 360/0 der Gemarkung Weißbach
an der Alpenstraße unter der Bezeichnung „Im Mautnerfeld“ als Ortsstraße ohne
Widmungsbeschränkung zu.
Im Bestandverzeichnis der Gemeindestraßen wird das Blatt Nr. 49 Gemeindeverbindungsstraße Nr. 24 Teilstück Mautnerfeldstraße mit einer Eintragungsverfügung gelöscht