Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Art. 7 Abs. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und nach Art. 6 Abs. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) der Umstufung zu und widmet die Fl. Nr. 53/0 und das Straßenteilgrundstück Fl. Nr. 360/0 der Gemarkung Weißbach an der Alpenstraße unter der Bezeichnung „Im Mautnerfeld“ als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu.

Im Bestandverzeichnis der Gemeindestraßen wird das Blatt Nr. 49 Gemeindeverbindungsstraße Nr. 24 Teilstück Mautnerfeldstraße mit einer Eintragungsverfügung gelöscht